Verlassen Sie sich nicht länger auf immer geringere Kassenleistungen. Setzen Sie sich aktiv für Ihre Gesundheit ein, indem Sie:
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- vom Arzt verordnete Maßnahmen verlängern: Bei zum Beispiel einer Verordnung von Krankengymnastik ermöglicht das Kassenrezept eine Behandlungszeit von 15 – 25 Minuten. Dies ist in den gesetzlichen Rahmenverträgen so geregelt. In unserer Praxis terminieren wir die Mitte, also 20 Minuten. Wir bieten unseren Patienten eine Verlängerung der Therapiezeit um 10 Minuten an, um die Behandlung effektiver gestalten zu können. Die Therapieverlängerung findet nach der vom Arzt verordneten Behandlung statt.
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- vom Arzt verordnete Maßnahmen erweitern: Durch zum Beispiel vorbereitende Wärmeanwendung, Elektrotherapie, Heiße Rolle, etc. Diese Maßnahmen können den Behandlungserfolg beschleunigen und unterstützen.
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- unsere Leistungen privat in Anspruch nehmen: Hierfür benötigen Sie keine ärztliche Verordnung. Urusla Nieß erstellt als Vollheilpraktikerin einen Befund, befragt Sie und schlägt Ihnen anschießend ein Behandlungskonzept vor.